Aktuelle Entwicklungen bei den Gasspeicherfüll-standsvorgaben und ihre Auswirkungen auf gewerbliche Kunden
Einleitung:
Seit der Energiekrise 2022 stehen die Gasspeicher im Zentrum der deutschen Energiesicherheitsstrategie. Die politisch vorgegebenen Speicher-füllstände sollen eine stabile Gasversorgung garantieren, insbesondere für die heizintensiven Wintermonate. Während diese Maßnahme wesent-lich zur Versorgungssicherheit beiträgt, zeigen sich zunehmend kritische Auswirkungen auf die Marktmechanismen der Preisbildung und damit auch wirtschaftliche Effekte auf gewerbliche Gaskunden. Besonders der Sommer-Winter-Preisspread, der Einfluss spekulativer Akteure auf den Marktpreis, die gesetzliche Speicherumlage sowie Fragen der Einspeichereffizienz beschäftigen Politik und Wirtschaft gleichermaßen.
Hintergrund der Gasspeichervorgaben:
Im April 2022 wurde das Gasspeichergesetz (§ 35a EnWG) verabschiedet. Ziel war es, Deutschland nach dem drastischen Rückgang russischer Gaslieferungen unabhängiger zu machen. Es schreibt vor, dass die Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen Mindestfüllstände erreichen müssen: 75 % Anfang September, 85 % Anfang Oktober und 95 % Anfang November. Im vergangenen November wurde sogar eine fast vollständige Be-füllung (98 %) erzielt, und bis zum Jahreswechsel lag der Füllstand noch bei rund 80 %. Der gesetzlich festgelegte Mindestfüllstand für den 1. Februar wurde im Rahmen einer Verlängerung von 40 % auf 30 % reduziert.
Koordiniert wird die Umsetzung durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE), der im Auftrag des Bundes – bei drohender Nichterreichung – notfalls in die Speicherbefüllung eingreift. Finanziert wird dies über die Speicherumlage (§ 35e EnWG), die auf alle deutschen Letztverbraucher umgelegt wird.
Kritik an der Regulierung:
Es gibt allerdings auch Kritik an der strikten Regulierung. Marktakteure halten die Vorgaben für wenig sinnvoll und argumentieren, dass sie nicht mehr den aktuellen Marktbedingungen entsprechen. Die starren Füllstandsvorgaben ignorieren Preis- und Marktsignale, was zu ineffizientem Speicherverhalten führt. Außerdem agiert der Staat zunehmend als marktprägender Akteur, der den Wettbewerb verzerrt. Der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft vermutet zudem spekulative Marktaktivitäten: Gashändler könnten darauf setzen, dass THE (Trading Hub Europe) auf-grund der regulatorischen Verpflichtungen Gas auch zu extrem überhöhten Preisen einkaufen muss, wenn die Stichtage näher rücken.
Verlängerung der Füllstandsvorgaben:
Trotz der Kritik beschloss der Bundestag am 18. Januar 2024, die ursprünglich bis zum 1. April 2025 befristeten Füllstandsvorgaben für Gas-speicheranlagen bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Begründet wird dies mit der angespannten geopolitischen Lage sowie der Volatilität auf den globalen LNG-Märkten.
Die Füllstandsvorgaben für den 01. Oktober 2025 betragen 80 % und für den 01. November 2025 90 %.
Wirtschaftliche Anreize und Marktbedingungen:
Ein zentraler wirtschaftlicher Faktor für Speicherbetreiber ist der Sommer-Winter-Preisspread – also die Differenz zwischen günstigeren Sommer-preisen und den höheren Winterpreisen. Diese Differenz macht Speicheroperationen wirtschaftlich attraktiv, solange sich die Einlagerung im Sommer durch höhere Verkaufspreise im Winter amortisiert. Durch die politischen Vorgaben werden Speicher jedoch auch dann befüllt, wenn der Spread nicht ausreichend attraktiv ist. Dies führt zu:
- Verlusten und Fehlanreizen, wie z.B. eine Refinanzierung über Umlagen für private Speicherbetreiber
- steigenden Sommerpreisen, da zusätzliches Volumen nachgefragt wird
Gleichzeitig nehmen spekulative Marktakteure, etwa Finanzinvestoren auf den Terminmärkten, verstärkt Einfluss. Diese verschieben Preisniveaus durch Erwartungshandel, was besonders dann kritisch ist, wenn politische Eingriffe ohnehin schon für Unsicherheit sorgen.
Folgen für gewerbliche Gaskunden:
Für gewerbliche Gaskunden ergeben sich daraus mehrere Herausforderungen:
- Höhere Bezugspreise im Sommer: Da aufgrund der staatlichen Auflagen Speicher unabhängig vom Preisspread befüllt werden müssen, steigen die Preise auch dann, wenn der Markt eigentlich niedrigere Sommerpreise signalisieren würde.
- Steigende Fixkosten durch Speicherumlage: Die Gasspeicherumlage wurde 2022 eingeführt, um die finanzielle Belastung der Speicherbetreiber durch gesetzliche Füllstandsvorgaben abzufedern und wird an den Endverbraucher weitergegeben. Die Speicherumlage betrug im März 2025 2,99 €/MWh und wird voraussichtlich am 1. Juli erneut erhöht. Für Großabnehmer summieren sich daraus erhebliche Zusatzkosten, die nicht über Arbitragestrategien kompensiert werden können.
- Gesteigerte Volatilität durch externe Faktoren: Die Unsicherheit durch Spekulanten und geopolitische Einflüsse erhöht die Marktvolatilität – ein zunehmendes Risiko für Unternehmen mit gasintensiven Produktionsprozessen.
- Höhere Nachfrage am Markt: Das deutsche Konjunkturprogramm wurde von den Märkten als positiver Wachstumsimpuls bewertet. Ein Kon-junkturaufschwung könnte zu einer erhöhten Nachfrage am Gasmarkt führen.
Fazit:
Die verpflichtenden Speicherfüllstandsvorgaben haben in den vergangenen Jahren maßgeblich zur Stabilisierung der Gasversorgung beigetragen – eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Deutschlands. Allerdings gehen diese Vorgaben auch mit marktverzerr-enden Effekten und zunehmender Kostenbelastung für gewerbliche Kunden einher.
Die Kombination aus ungünstiger Preisentwicklung, steigender Umlagen und politischem Handlungsdruck macht aber auch deutlich, dass die Gasspeicherung zu einem immer kostspieligeren Unterfangen wird – mit potenziell gravierenden Folgen für Verbraucher und Industrie gleicher-maßen.