Die Grundsatzeinigung der Koalition für den Haushalts-entwurf 2025 sieht u.a. vor, dass die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll und nicht über die ausgesetzte EEG-Umlage.
Laut einer Veröffentlichung vom 13.12.2023 der vier Über-tragungsnetzbetreibern, werden sich die Übertragungs-netzentgelte von 3,12 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr erhöhen.