EEG-Kostenfinanzierung im Jahr 2025 gesichert
Die Grundsatzeinigung der Koalition für den Haushaltsentwurf 2025 sieht u.a. vor, dass die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll und nicht über die ausgesetzte EEG-Umlage.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kosten für erneuerbare Energien (EEG-Kosten) zukünftig aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Für 2024 werden diese Kosten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gedeckt, davor wurden die EEG-Kosten über die EEG-Stromumlage auf alle Stromabnehmer verteilt. Im Jahr 2025 belaufen sich die EEG-Kosten voraussichtlich auf 17 Milliarden Euro.
Die Förderung erneuerbarer Energien soll zudem effektiver gestaltet werden und die bisherigen Ausschreibungsrunden für Offshore-Windenergie werden evaluiert, um Verbesserungen zu prüfen. Insgesamt zielt die Regierung darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzu-treiben.
Die Bundesregierung wird weiterhin in Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur, die im Netzentwicklungs-plan bestätigten Maßnahmen für die Energiewende staffeln, um die Kosten des Netzausbaus zu strecken, damit die Netzentgelte in den nächsten Jahren nicht zu rasant ansteigen.