Schärfere Regeln für den EU-Emissionshandel

Am 18.04.2023 hat das Europäische Parlament die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels vom 18.12.2022 bestätigt. Damit gaben die Europaabgeordneten der mit den EU-Staaten erzielten Einigung im Trilog-Verfahren formal grünes Licht. Bevor die Reform endgültig in Kraft tritt, erfolgt noch eine Zustimmung im EU-Rat.

 

EU-Emissionshandelssystem (ETS-1)

Da damit der Europäische Emissionshandel auf fast alle Sektoren ausgeweitet wird, sind ca. 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1 – „Emission Trading System“) sollen bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent gesenkt werden. Im Jahr 2050 soll es gar keine mehr davon geben und der Ausstoß von CO2 ist dann verboten.

Die Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten wurden geändert. Zukünftig sollen effiziente Unternehmen von kostenlosen Zuteilungen profitieren, während Unternehmen mit ineffizienten Anlagen Kürzungen befürchten müssen. Wenn Unternehmen mehr einsparen, als vorgesehen, können sie ihre überflüssigen Zertifikate verkaufen, wenn sie mehr CO2 ausstoßen und dadurch zusätzliche Zertifikate benötigen, können sie diese beim ETS kaufen. Die kostenlosen ETS-Zertifikate für die Industrie werden schrittweise bis 2034 abgebaut. Das wird vor allem die Kosten für Stahl und Aluminium deutlich erhöhen. Fast die Hälfte der ausgegebenen Zertifikate waren bisher kostenlos und wurden aus internationalen Wettbewerbsgründen an die besonders klimaschädliche Schwerindustrie verteilt. Das bedeutete, dass für fast 90 Prozent der Industrieemissi-onen aus dem ETS kein CO2-Preis gezahlt wurde. Die wichtigsten Bereiche der Chemiebranche und auch die Hersteller von Keramik, Papier und Glas bekommen vorerst weiterhin kostenlos Emissionszertifikate zugeteilt. Bis 2030 soll es ein Konzept geben, wie auch sie für die von ihnen verursachten Klimagase zahlen müssen.

Ab 2024 wird erstmals auch der Schiffsverkehr schrittweise für seine Emissionen zu Kasse gebeten. Große Teile des Flugverkehrs werden auch weiterhin nicht Teil der CO2-Bepreisung sein.

Die Milliarden Euro, die durch den Emissionshandel erwirtschaftet werden, sollen künftig aus dem ETS für klimarelevante Maßnahmen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass mit den Einnahmen Unternehmen bei der Dekarbonisierung geholfen wird.

Neuer Emissionshandel (ETS2)

Weiterhin soll ab 2027 ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren geschaffen werden – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Dieser Preis soll niedriger sein als jener, der in der Industrie gezahlt wird, nämlich bis 2030 nicht mehr als 45 Euro pro Tonne. Für deutsche Verbraucher wird der bereits gültige CO2-Preis in das europäische System überführt. Kleine Betriebe, die vom bisherigen Emissionshandel ausgenommen sind wären davon betroffen. Relevante Kosten entstehen vor allem für solche, die für ihre Produktion Wärme benötigen, etwa Bäckereien oder andere Hand-werksbetriebe, da die Preise von den Brennstoffhändlern an die Verbraucher weitergegeben werden sollen. Die Menge der Emissionsrechte soll um 5,10 Prozent und ab 2028 um 5,38 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte wird es nicht geben.

Neuer Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds wird den EU-Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit die sozialen Belastungen des neuen Emis-sionshandelssystems ETS-II ausgeglichen werden können. Der Fonds soll vor allem Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Maßnahmen sollen hauptsächlich einkommensschwachen Haushalten und finanziell schwächeren Kleinstunter-nehmen zugutekommen.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Ab 2026 soll schrittweise eine Abgabe auf Importe von Waren mit hohem CO2-Ausstoß eingeführt werden. Ab 2034 soll dann der CO2-Grenzausgleich 100 Prozent betragen. Besonders Importe der Güter Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff werden davon betroffen sein, für auch die freien Zuteilungen in der EU wegfallen. Das ist der weltweit erste Plan der EU für einen CO2-Grenzzoll. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – „Carbon Border Adjustment Mechanism“) soll verhindern, dass EU-Industrien von klimaschädlicheren ausländischen Konkurrenten unterboten werden und EU-Firmen nicht ihren Standort in Regionen mit laxeren Umweltvorschriften verlegen (Carbon Leakage).

Ziel des Emissionshandels ist es, die notwendigen Klimaschutzanreize zu schaffen, um den Klimaschaden zu reduzieren. Die EU zwingt die ansässigen Firmen also, in neue energieeffizientere Technologien zu investieren und dessen Energieverbräuche zu senken.