Steuern und Abgabensätze für Strom und Gas 2023: Ein schneller Überblick

Folgende Veränderungen haben die Steuern und Abgabesätze für Strom und Gas im Jahr 2023 erfahren:

Strom:

Stromsteuer:

Die Stromsteuer bleibt unverändert bei 2,050 ct/kWh.

Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden

Die Konzessionsabgabe für Strom beträgt unverändert 0,11 ct/kWh.

EEG-Umlage 2023

Die EEG-Umlage auf Strom wurde ab Juli 2022 auf null gesenkt und ab 2023 vollständig abgeschafft. Um die erneuerbaren Energien weiterhin zu fördern, wird der Finanzierungsbedarf aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen.

CO2-Abgabe 2023

Wegen der Energiekrise verschiebt die Bunderegierung die Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr. Der Preis bleibt in 2023 bei 30 Euro/t.

Offshore-Netzumlage 2023

Die Offshore-Netzumlage ändert sich ab dem 01.01.2023 von 0,419 ct/kWh auf 0,591 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher.

KWKG-Umlage 2023 (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Ab dem 01.01.2023 ändert die KWKG-Umlage von zuletzt 0,378 auf 0,357 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche.

Die § 19 StromNEV-Umlage für Letztverbrauchskategorie A' für Strommengen bis 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr ändert sich ab 01.01.2023 von 0,437 auf 0,417 ct/kWh.

Für Stromverbräuche die über 1.000.000 kWh hinausgehen, ist eine Umlage von 0,05 ct/kWh fällig. Privilegierte Unternehmen (Letztverbrauchergruppe C) müssen für Stromverbräuche über 1.000.000 kWh maximal 0,025 ct/kWh entrichten.

Abschaltbare Lasten-Umlage 2023

Die Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) ist bereits am 1. Juli 2022 außer Kraft getreten, wobei die Kosten-/Umlageregelung nach § 18 AbLaV erst am 31. Dezember 2023 ausläuft. Die AbLaV-Umlage sinkt 2023 auf null, Nachberechnungen sind allerdings bis Ende 2023 möglich.

Erdgas:

Bei Gas gelten die Umlagen und Steuern in einem Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023.

Erdgassteuer

Die Erdgassteuer beträgt unverändert 0,55 ct/kWh.

Bilanzierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u. a. eine SLP- und eine RLM-Bilanzierungsumlage erhoben.

Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige SLP-Bilanzierungsumlage beträgt 0,570 ct/kWh und die RLM-Bilanzierungsumlage beträgt 0,390 ct/kWh.

Konvertierungsentgelt

Es darf vom Marktgebietsverantwortlichen Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas erhoben werden. Das ab dem 1. Oktober 2022 gültige Konvertierungsentgelt beträgt 0,045 ct/kWh.

Konvertierungsumlage

Der Marktgebietsverantwortliche darf zur Deckung der Kosten, die im Marktgebiet durch Konvertierungsmaßnahmen entstehen und die nicht durch das Konvertierungsentgelt gedeckt sind, eine Umlage erheben. Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Konvertierungsumlage beträgt 0,038 ct/kWh.

VHP-Entgelt

Das VHP-Entgelt wird bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt. Es beträgt ab dem 1. Oktober 2022 0,000148 ct/kWh.

Gasspeicherumlage

Für die Füllstandsvorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz ist diese Umlage vorgesehen. Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh.

Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden

Mit den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe finanzieren die Gemeinden die Verlegung und Wartung der Leitungen, über die der Gaskunde beliefert wird. Die Konzessionsabgabe für Gas beträgt unverändert 0,030 ct/kWh. Ab 5 Millionen kWh Verbrauch entfällt sie.