Weitere neue Umlage beim Gas für die Bevorratung der deutschen Gasspeicher
Ab 01. Oktober 2022 wird erstmalig eine sogenannte Gasspeicherumlage erhoben, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz §35e zur Sicherung der Gasfüllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher ergibt. Diese neue Umlage ist im ersten Schritt nun auf einen Wert von 0,59 €/MWh festgelegt worden. Nach 3 Monaten, also erstmalig wieder zum 01. Januar 2023, wird diese Umlagenhöhe überprüft und ggf. angepasst werden. Durch die Umlage sollen die Mehrkosten durch die von der Bundesregierung festgelegte Gasbevorratung auf alle Gaskunden finanziell umgelegt werden. Diese neue Umlage wird zusätzlich zur bereits am 15.08.22 kommunizierten Gasumlage, die die Mehrbelastungen aus den Beschaffungskosten abdecken soll, erhoben.
Darüber hinaus werden ebenfalls zum 01. Oktober 2022 die Bilanzierungsumlagen für SLP und RLM Kunden deutlich angehoben, die bis dato nicht in Rechnung gestellt worden waren. Konkret bedeutet dies, das SLP Kunden eine Bilanzierungsumlage in Höhe von 5,70 €/MWh bzw. RLM Kunden in Höhe von 3,90 €/MWh über das Netzentgelt zusätzlich zu entrichten haben. Die Höhe der Bilanzierungsumlagen gilt zunächst für die nächsten 12 Monate.
In der Praxis bedeutet die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage zusammen in Summe eine weitere erhebliche finanzielle Belastung. Dies führt z. B. für einen 1.000 MWh (Jahresverbrauch) SLP Kunden zu Mehrkosten von rund 6.300 Euro p.a. und für einen 10.000 MWh (Jahresverbrauch) RLM Kunden von rund 45.000 Euro p.a.. Die Eingruppierung nach SLP oder RLM erfolgt je Abnahmestelle und wird vom jeweiligen zuständigen Netzbetreiber vorgenommen.