Die politisch vorgegebenen Speicherfüllstände sollen eine stabile Gasversorgung garantieren, insbesondere für die heizintensiven Wintermonate. Während diese Maßnahme wesentlich zur Versorgungssicherheit beiträgt, zeigen sich zunehmend kritische Auswirkungen auf die Markt-mechanismen der Preisbildung und damit auch wirt-schaftliche Effekte auf gewerbliche Gaskunden.
Die Grundsatzeinigung der Koalition für den Haushalts-entwurf 2025 sieht u.a. vor, dass die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll und nicht über die ausgesetzte EEG-Umlage.
Laut einer Veröffentlichung vom 13.12.2023 der vier Übertragungsnetzbetreibern, werden sich die Übertragungsnetzentgelte von 3,12 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr erhöhen.