Abschaffung der Gasspeicherumlage
19.08.2025
Die deutsche Bundesregierung plant, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen, was für Industrieunternehmen eine direkte finanzielle Entlastung bedeutet. Diese Maßnahme, verankert im Entwurf des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“, senkt die variablen Gasbeschaffungskosten um den zuletzt gültigen Satz von 2,89 €/MWh. Die Finanzierung der Gasspeicherung wird künftig aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Gaslieferanten werden gesetzlich verpflichtet, diese Kostenreduktion vollständig an ihre Kunden weiterzugeben. Zudem wird ein preisdämpfender Effekt auf die Stromgroßhandelspreise erwartet, da die Grenzkosten von Gaskraftwerken sinken.
Mehr lesen